Zaun & Sichtschutz in Berlin: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Mauern und Einfriedungen (Zäune) bis 2 m Höhe sind verfahrensfrei.
• Gilt nicht im Außenbereich (Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und zusammenhängend bebauten Ortsteilen).
Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln · Gesetzestext
Diese Regel gilt in ganz Berlin. Ausführlich mit Messregeln, Bedingungen und Ländervergleich: Zaun & Sichtschutz in Berlin.
Bebauungsplan in Berlin prüfen
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss den Bebauungsplan einhalten. Er kann zum Beispiel Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen ausschließen oder Dachformen und Höhen festlegen. Die Stadt stellt die rechtskräftigen Pläne online bereit: Bebauungspläne Berlin.
Baumschutz in Berlin
Die Berliner Baumschutzverordnung schützt Laubbäume (außer Obstbäumen, aber einschließlich Walnuss und Türkischer Baumhasel) sowie Waldkiefern ab 80 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe; mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm mindestens 50 cm misst. Ausnahmen genehmigt das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks.
Muss für Ihr Vorhaben ein Baum weichen, brauchen Sie dafür unter Umständen eine eigene Fällgenehmigung – auch wenn das Bauvorhaben selbst verfahrensfrei ist. Klären Sie das, bevor Sie bestellen. Baumschutz Berlin (offizielle Seite)
Zuständig in Berlin
Ansprechpartner ist die Bau- und Wohnungsaufsicht des zuständigen Bezirksamts. Kontaktdaten, Sprechzeiten und Formulare finden Sie auf der offiziellen Website.
Was außerdem gilt
Abstandsflächen zur Grenze, Denkmalschutz und das Nachbarrecht gelten auch für verfahrensfreie Vorhaben. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite zu Zaun & Sichtschutz in Berlin.
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.
Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.
Rechtsstand und lokale Angaben geprüft am 09.10.2026 (§ 61 Abs. 1 BauO Bln). Keine Rechtsberatung.