Zaun & Sichtschutz in Bochum: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Mauern und Einfriedungen (Zäune) bis 2 m Höhe sind verfahrensfrei.
• Gilt nicht im Außenbereich (Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und zusammenhängend bebauten Ortsteilen).
Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW · Gesetzestext
Diese Regel gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Ausführlich mit Messregeln, Bedingungen und Ländervergleich: Zaun & Sichtschutz in Nordrhein-Westfalen.
Zuständig in Bochum
Ansprechpartner ist die Bauaufsicht der Stadt Bochum. Kontaktdaten, Sprechzeiten und Formulare finden Sie auf der offiziellen Website. Fragen Sie dort auch nach dem Bebauungsplan für Ihr Grundstück – er kann strengere Vorgaben enthalten.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei
Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:
- Bebauungsplan: Er kann Nebengebäude, Baugrenzen, Höhen oder Materialien einschränken – auch für verfahrensfreie Vorhaben. Den Plan erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, oft online.
- Abstandsflächen und Grenzbebauung: Wie nah und wie lang Sie an der Grundstücksgrenze bauen dürfen, regelt die Landesbauordnung.
- Denkmalschutz und Ortssatzungen: In Denkmalbereichen oder Gebieten mit Gestaltungssatzung ist oft eine eigene Erlaubnis nötig.
- Nachbarrecht: Die Nachbarrechtsgesetze der Länder gelten zusätzlich zum Baurecht.
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.
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Rechtsstand und lokale Angaben geprüft am 09.10.2026 (§ 62 Abs. 1 BauO NRW). Keine Rechtsberatung.