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Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Kurzantwort nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018), Rechtsstand 09.10.2026.

Verfahrensfrei

Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe sind verfahrensfrei.

Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW · Gesetzestext

So wird gemessen: Fläche und Tiefe

Maßgeblich sind die Fläche der Überdachung und in manchen Ländern die Tiefe, also wie weit sie von der Hauswand absteht.

Wird die Überdachung seitlich verglast und beheizt, wird daraus schnell ein Wintergarten – für den gelten andere Regeln.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ihr Vorhaben in 30 Sekunden prüfen
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.

Wenn Sie über der Grenze liegen

  1. Bebauungsplan prüfen: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, reicht teilweise ein vereinfachtes Verfahren oder eine Genehmigungsfreistellung.
  2. Bauvorlageberechtigte Person beauftragen (Architekt:in oder Bauingenieur:in). Für die meisten Bauanträge ist das Pflicht.
  3. Unterlagen zusammenstellen: amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, bei Bedarf Statik.
  4. Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen – in Nordrhein-Westfalen ist das die untere Bauaufsichtsbehörde (Kreis bzw. kreisfreie Stadt).

Was kostet es?

Ist Ihr Vorhaben verfahrensfrei, fällt keine Baugenehmigungsgebühr an. Kosten entstehen dann höchstens für Nachweise, die das Gesetz verlangt (z. B. eine Statik-Bescheinigung).

Für genehmigungspflichtige Vorhaben richtet sich die Gebühr nach der Gebührenordnung des Landes und meist nach den Baukosten. Dazu kommen Honorar der bauvorlageberechtigten Person, amtlicher Lageplan und ggf. Statik. Eine verbindliche Zahl nennt Ihnen die Bauaufsicht vorab.

Terrassenüberdachung: Vergleich der Bundesländer

BundeslandStatusGrenzeRechtsgrundlage
BayernVerfahrensfrei30 m²Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO
Nordrhein-WestfalenVerfahrensfrei30 m² / 4,50 m§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW
HessenGenehmigungsfrei mit Bedingungohne FlächengrenzeAnlage zu § 63 HBO, Nr. 1.13
BerlinVerfahrensfrei30 m² / 3 m§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln
Baden-WürttembergVerfahrensfrei30 m²Anhang 1 zu § 50 LBO, Nr. 1 l

Städte in Nordrhein-Westfalen

Die Regeln gelten landesweit. Zuständig ist die Bauaufsicht Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises:

KölnDüsseldorfEssenDortmundDuisburgBochumBonnBielefeldMünsterWuppertal

Häufige Fragen

Brauche ich in Nordrhein-Westfalen eine Baugenehmigung für: Terrassenüberdachung?

Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 4,50 m Tiefe sind verfahrensfrei.

Ist eine Markise eine Terrassenüberdachung?

Nein. Eine einfahrbare Markise ist keine bauliche Überdachung und braucht keine Baugenehmigung.

Architekt:in oder Planer:in für Ihren Bauantrag gesucht?

Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).