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Einliegerwohnung: Baugenehmigung und Nutzungsänderung

Eine Einliegerwohnung ist eine eigenständige Wohnung. Wird sie neu gebaut oder entsteht sie durch Umbau (z. B. im Keller oder Dachgeschoss), ist das in aller Regel eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung – auch wenn von außen nichts gebaut wird.

Typische Prüfpunkte sind Stellplätze, Brandschutz (zweiter Rettungsweg), Belichtung und Raumhöhe sowie der Bebauungsplan (zulässige Zahl der Wohnungen).

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ablauf und Kosten

Sie brauchen eine bauvorlageberechtigte Person (Architekt:in oder Bauingenieur:in), die die Bauvorlagen erstellt und einreicht. Die Genehmigungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung Ihres Landes und meist nach den Baukosten; die Bauaufsicht nennt Ihnen vorab eine verbindliche Zahl.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Einliegerwohnung im Keller eine Genehmigung?

In aller Regel ja, weil aus einem Nebenraum ein Aufenthaltsraum bzw. eine eigene Wohnung wird. Prüfen Sie vorher Belichtung, Raumhöhe und Rettungswege.

Architekt:in oder Planer:in für Ihren Bauantrag gesucht?

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Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung.