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Terrassenüberdachung in Berlin-Mitte: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Verfahrensfrei

Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind verfahrensfrei.

Rechtsgrundlage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO Bln · Gesetzestext

Diese Regel gilt in ganz Berlin. Ausführlich mit Messregeln, Bedingungen und Ländervergleich: Terrassenüberdachung in Berlin.

Zuständig in Berlin-Mitte

Ansprechpartner ist die Bau- und Wohnungsaufsicht des Bezirksamts Mitte. Kontaktdaten, Sprechzeiten und Formulare finden Sie auf der offiziellen Website. Fragen Sie dort auch nach dem Bebauungsplan für Ihr Grundstück – er kann strengere Vorgaben enthalten.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ihr Vorhaben in 30 Sekunden prüfen
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.
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Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.

Rechtsstand und lokale Angaben geprüft am 09.10.2026 (§ 61 Abs. 1 BauO Bln). Keine Rechtsberatung.