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Zaun & Sichtschutz in Wuppertal: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Verfahrensfrei

Mauern und Einfriedungen (Zäune) bis 2 m Höhe sind verfahrensfrei.

• Gilt nicht im Außenbereich (Flächen außerhalb von Bebauungsplänen und zusammenhängend bebauten Ortsteilen).

Rechtsgrundlage: § 62 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW · Gesetzestext

Diese Regel gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Ausführlich mit Messregeln, Bedingungen und Ländervergleich: Zaun & Sichtschutz in Nordrhein-Westfalen.

Zuständig in Wuppertal

Ansprechpartner ist die Bauaufsicht der Stadt Wuppertal. Kontaktdaten, Sprechzeiten und Formulare finden Sie auf der offiziellen Website. Fragen Sie dort auch nach dem Bebauungsplan für Ihr Grundstück – er kann strengere Vorgaben enthalten.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ihr Vorhaben in 30 Sekunden prüfen
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.
Architekt:in oder Planer:in für Ihren Bauantrag gesucht?

Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.

Rechtsstand und lokale Angaben geprüft am 09.10.2026 (§ 62 Abs. 1 BauO NRW). Keine Rechtsberatung.