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Baugenehmigung in Bayern: Was ist verfahrensfrei?

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt, welche Vorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen (Art. 57 Abs. 1 BayBO). Die wichtigsten Grenzen für Haus und Garten:

VorhabenStatusGrenze
GartenhausVerfahrensfrei75 m³
Garage & CarportVerfahrensfrei50 m²
PoolVerfahrensfreiohne Größengrenze
TerrassenüberdachungVerfahrensfrei30 m²
WintergartenIn der Regel genehmigungspflichtig–
Zaun & SichtschutzVerfahrensfrei2 m
Solaranlage / PhotovoltaikVerfahrensfreiDach: frei
WärmepumpeVerfahrensfreiAnlage der Haustechnik

Anbauten mit Wohnräumen und neue Wohnungen sind auch in Bayern genehmigungspflichtig – siehe Anbau und Einliegerwohnung.

Zuständige Behörde

Bauanträge und Rückfragen richten Sie an die untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt).

Städte

Augsburg, Ingolstadt, Regensburg, Würzburg, München, Nürnberg, Fürth – die Regeln oben gelten dort unverändert. Zuständig ist die Bauaufsicht der jeweiligen Stadt bzw. des Bezirks.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).