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Zaun & Sichtschutz in Hessen: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Kurzantwort nach der Hessischen Bauordnung (HBO), Rechtsstand 09.10.2026.

Verfahrensfrei

Einfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe sind baugenehmigungsfrei.

Rechtsgrundlage: Anlage zu § 63 HBO, Nr. 7.1 · Gesetzestext

So wird gemessen: Höhe

Bei Zäunen, Mauern und Sichtschutzwänden ist die Höhe entscheidend; in den meisten Ländern liegt die Grenze bei 2 m.

Neben dem Baurecht regeln die Nachbarrechtsgesetze der Länder und der Bebauungsplan, wie hoch und wie nah an der Grenze ein Zaun stehen darf. Diese Regeln gelten auch für genehmigungsfreie Zäune.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ihr Vorhaben in 30 Sekunden prüfen
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.

Wenn Sie über der Grenze liegen

  1. Bebauungsplan prüfen: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, reicht teilweise ein vereinfachtes Verfahren oder eine Genehmigungsfreistellung.
  2. Bauvorlageberechtigte Person beauftragen (Architekt:in oder Bauingenieur:in). Für die meisten Bauanträge ist das Pflicht.
  3. Unterlagen zusammenstellen: amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, bei Bedarf Statik.
  4. Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen – in Hessen ist das die Gemeinde bzw. untere Bauaufsichtsbehörde.

Was kostet es?

Ist Ihr Vorhaben verfahrensfrei, fällt keine Baugenehmigungsgebühr an. Kosten entstehen dann höchstens für Nachweise, die das Gesetz verlangt (z. B. eine Statik-Bescheinigung).

Für genehmigungspflichtige Vorhaben richtet sich die Gebühr nach der Gebührenordnung des Landes und meist nach den Baukosten. Dazu kommen Honorar der bauvorlageberechtigten Person, amtlicher Lageplan und ggf. Statik. Eine verbindliche Zahl nennt Ihnen die Bauaufsicht vorab.

Zaun & Sichtschutz: Vergleich der Bundesländer

BundeslandStatusGrenzeRechtsgrundlage
BayernVerfahrensfrei2 mArt. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO
Nordrhein-WestfalenVerfahrensfrei2 m§ 62 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO NRW
HessenVerfahrensfrei2 mAnlage zu § 63 HBO, Nr. 7.1
BerlinVerfahrensfrei2 m§ 61 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BauO Bln
Baden-WürttembergVerfahrensfreiInnenbereich: freiAnhang 1 zu § 50 LBO, Nr. 7 a

Städte in Hessen

Die Regeln gelten landesweit. Zuständig ist die Bauaufsicht Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises:

Offenbach am MainDarmstadtHanau

Häufige Fragen

Brauche ich in Hessen eine Baugenehmigung für: Zaun & Sichtschutz?

Einfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis 2 m Höhe sind baugenehmigungsfrei.

Darf ich einen 2 m hohen Sichtschutz direkt an die Grenze setzen?

Baurechtlich oft ja, aber Bebauungsplan und Landesnachbarrecht können Höhe, Material oder Abstand einschränken. Prüfen Sie beides vorher.

Architekt:in oder Planer:in für Ihren Bauantrag gesucht?

Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).