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Baugenehmigung in Hessen: Was ist verfahrensfrei?

Die Hessische Bauordnung (HBO) regelt, welche Vorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen (Anlage zu § 63 HBO (Fassung gültig ab 14.10.2025)). Die wichtigsten Grenzen für Haus und Garten:

VorhabenStatusGrenze
GartenhausVerfahrensfrei30 m³
Garage & CarportGenehmigungsfrei mit Bedingung50 m²
PoolGenehmigungsfrei mit Bedingung100 m³
TerrassenüberdachungGenehmigungsfrei mit Bedingungohne Flächengrenze
WintergartenGenehmigungsfrei mit Bedingung30 m²
Zaun & SichtschutzVerfahrensfrei2 m
Solaranlage / PhotovoltaikVerfahrensfreiDach: frei
WärmepumpeGenehmigungsfrei mit Bedingungbis 1.000 kW

Anbauten mit Wohnräumen und neue Wohnungen sind auch in Hessen genehmigungspflichtig – siehe Anbau und Einliegerwohnung.

Zuständige Behörde

Bauanträge und Rückfragen richten Sie an die Gemeinde bzw. untere Bauaufsichtsbehörde.

Städte

Offenbach am Main, Darmstadt, Hanau – die Regeln oben gelten dort unverändert. Zuständig ist die Bauaufsicht der jeweiligen Stadt bzw. des Bezirks.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).