Wärmepumpe in München: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Wärmepumpen fallen als Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung unter die verfahrensfreien Vorhaben.
• Für das Außengerät gelten trotzdem Abstandsflächen und Lärmschutz (TA Lärm).
Rechtsgrundlage: Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BayBO · Gesetzestext
Diese Regel gilt in ganz Bayern. Ausführlich mit Messregeln, Bedingungen und Ländervergleich: Wärmepumpe in Bayern.
Bebauungsplan in München prüfen
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss den Bebauungsplan einhalten. Er kann zum Beispiel Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen ausschließen oder Dachformen und Höhen festlegen. Die Stadt stellt die rechtskräftigen Pläne online bereit: Bebauungspläne München.
Baumschutz in München
Geschützt sind Laub- und Nadelbäume ab 60 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe), auch Obstbäume. Mehrstämmige Bäume, wenn ein Stamm mindestens 40 cm und alle Stämme zusammen mindestens 60 cm messen. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wird der Fällantrag mit dem Bauantrag bei der Lokalbaukommission gestellt.
Muss für Ihr Vorhaben ein Baum weichen, brauchen Sie dafür unter Umständen eine eigene Fällgenehmigung – auch wenn das Bauvorhaben selbst verfahrensfrei ist. Klären Sie das, bevor Sie bestellen. Baumschutz München (offizielle Seite)
Zuständig in München
Ansprechpartner ist die Lokalbaukommission der Landeshauptstadt München. Kontaktdaten, Sprechzeiten und Formulare finden Sie auf der offiziellen Website.
Was außerdem gilt
Abstandsflächen zur Grenze, Denkmalschutz und das Nachbarrecht gelten auch für verfahrensfreie Vorhaben. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite zu Wärmepumpe in Bayern.
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.
Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.
Rechtsstand und lokale Angaben geprüft am 09.10.2026 (Art. 57 Abs. 1 BayBO). Keine Rechtsberatung.