Terrassenüberdachung in Nürnberg: Brauche ich eine Baugenehmigung?
Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche sind verfahrensfrei.
Rechtsgrundlage: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BayBO · Gesetzestext
Diese Regel gilt in ganz Bayern. Ausführlich mit Messregeln, Bedingungen und Ländervergleich: Terrassenüberdachung in Bayern.
Bebauungsplan in Nürnberg prüfen
Auch ein verfahrensfreies Vorhaben muss den Bebauungsplan einhalten. Er kann zum Beispiel Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen ausschließen oder Dachformen und Höhen festlegen. Die Stadt stellt die rechtskräftigen Pläne online bereit: Bebauungspläne Nürnberg.
Baumschutz in Nürnberg
Geschützt sind Bäume ab 80 cm Stammumfang (gemessen in 1 m Höhe) sowie alle Ersatzpflanzungen. Obstbäume sind ausgenommen – außer Walnuss und Esskastanie.
Muss für Ihr Vorhaben ein Baum weichen, brauchen Sie dafür unter Umständen eine eigene Fällgenehmigung – auch wenn das Bauvorhaben selbst verfahrensfrei ist. Klären Sie das, bevor Sie bestellen. Baumschutz Nürnberg (offizielle Seite)
Zuständig in Nürnberg
Ansprechpartner ist die Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg. Kontaktdaten, Sprechzeiten und Formulare finden Sie auf der offiziellen Website.
Was außerdem gilt
Abstandsflächen zur Grenze, Denkmalschutz und das Nachbarrecht gelten auch für verfahrensfreie Vorhaben. Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite zu Terrassenüberdachung in Bayern.
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.
Wir bauen gerade ein Netz aus bauvorlageberechtigten Partner:innen auf. Hinterlassen Sie Ihre Anfrage – mit Ihrer Einwilligung leiten wir sie an eine passende Person in Ihrer Region weiter, sobald eine verfügbar ist. Kostenlos und unverbindlich.
Rechtsstand und lokale Angaben geprüft am 09.10.2026 (Art. 57 Abs. 1 BayBO). Keine Rechtsberatung.