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Baugenehmigung in Baden-Württemberg: Was ist verfahrensfrei?

Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) regelt, welche Vorhaben ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen (Anhang 1 zu § 50 Abs. 1 LBO (Stand 16.03.2026)). Die wichtigsten Grenzen für Haus und Garten:

VorhabenStatusGrenze
GartenhausVerfahrensfrei40 m³
Garage & CarportVerfahrensfrei50 m²
PoolVerfahrensfrei100 m³
TerrassenüberdachungVerfahrensfrei30 m²
WintergartenIn der Regel genehmigungspflichtig–
Zaun & SichtschutzVerfahrensfreiInnenbereich: frei
Solaranlage / PhotovoltaikVerfahrensfreifrei
WärmepumpeVerfahrensfreifrei

Anbauten mit Wohnräumen und neue Wohnungen sind auch in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig – siehe Anbau und Einliegerwohnung.

Zuständige Behörde

Bauanträge und Rückfragen richten Sie an die untere Baurechtsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt).

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).