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Wintergarten in Baden-Württemberg: Brauche ich eine Baugenehmigung?

Kurzantwort nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO), Rechtsstand 09.10.2026.

In der Regel genehmigungspflichtig

Wintergärten sind im Anhang 1 zu § 50 LBO nicht als verfahrensfrei aufgeführt. Rechnen Sie mit einem Verfahren (Baugenehmigung oder Kenntnisgabeverfahren).

Rechtsgrundlage: Anhang 1 zu § 50 LBO (keine Nennung) · Gesetzestext

So wird gemessen: Grundfläche

Ein Wintergarten ist meist ein beheizter, ganzjährig nutzbarer Anbau – baurechtlich also ein Aufenthaltsraum. Deshalb sind die Regeln hier strenger als bei Terrassenüberdachungen.

Nur NRW und Hessen nennen Wintergärten ausdrücklich als genehmigungsfrei (bis 30 m², mit Bedingungen). In Bayern, Berlin und Baden-Württemberg ist mit einem Verfahren zu rechnen.

Unabhängig von der Genehmigung gelten das Gebäudeenergiegesetz (bei Beheizung) und die Abstandsflächen.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Auch ohne Baugenehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten. Die Bauaufsicht kann den Rückbau anordnen, wenn etwas davon verletzt ist:

Ihr Vorhaben in 30 Sekunden prüfen
Bundesland, Projekt und Größe eingeben – der Genehmigungs-Checker zeigt Ihnen die geltende Grenze mit Rechtsgrundlage.

Wenn Sie über der Grenze liegen

  1. Bebauungsplan prüfen: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, reicht teilweise ein vereinfachtes Verfahren oder eine Genehmigungsfreistellung.
  2. Bauvorlageberechtigte Person beauftragen (Architekt:in oder Bauingenieur:in). Für die meisten Bauanträge ist das Pflicht.
  3. Unterlagen zusammenstellen: amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, bei Bedarf Statik.
  4. Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen – in Baden-Württemberg ist das die untere Baurechtsbehörde (Stadt bzw. Landratsamt).

Was kostet es?

Ist Ihr Vorhaben verfahrensfrei, fällt keine Baugenehmigungsgebühr an. Kosten entstehen dann höchstens für Nachweise, die das Gesetz verlangt (z. B. eine Statik-Bescheinigung).

Für genehmigungspflichtige Vorhaben richtet sich die Gebühr nach der Gebührenordnung des Landes und meist nach den Baukosten. Dazu kommen Honorar der bauvorlageberechtigten Person, amtlicher Lageplan und ggf. Statik. Eine verbindliche Zahl nennt Ihnen die Bauaufsicht vorab.

Wintergarten: Vergleich der Bundesländer

BundeslandStatusGrenzeRechtsgrundlage
BayernIn der Regel genehmigungspflichtig–Art. 57 BayBO (keine Nennung)
Nordrhein-WestfalenVerfahrensfrei30 m²§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW
HessenGenehmigungsfrei mit Bedingung30 m²Anlage zu § 63 HBO, Nr. 1.12
BerlinIn der Regel genehmigungspflichtig–§ 61 BauO Bln (keine Nennung)
Baden-WürttembergIn der Regel genehmigungspflichtig–Anhang 1 zu § 50 LBO (keine Nennung)

Häufige Fragen

Brauche ich in Baden-Württemberg eine Baugenehmigung für: Wintergarten?

Wintergärten sind im Anhang 1 zu § 50 LBO nicht als verfahrensfrei aufgeführt. Rechnen Sie mit einem Verfahren (Baugenehmigung oder Kenntnisgabeverfahren).

Ist ein unbeheizter Kaltwintergarten genehmigungsfrei?

Nicht automatisch. Je nach Land wird er als Terrassenüberdachung oder als Wintergarten beurteilt. Fragen Sie bei der Bauaufsicht nach, bevor Sie bestellen.

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Quellen

Rechtsstand geprüft am 09.10.2026. Keine Rechtsberatung – maßgeblich ist die Auskunft Ihrer Bauaufsicht und der aktuelle Gesetzestext. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns (siehe Impressum).